vormals als Vielseitigkeitssport (VPG) oder auch als Schutzhundesport bezeichnet
Auch für den Gebrauchshundesport ist der Nachweis einer bestandenen Begleithund-Prüfung Grundvoraussetzung.
In den drei Disziplinen Fährtenarbeit (Abt. A), Unterordnung (Abt. B) und Schutzdienst (Abt. C) wird die Gebrauchsfähigkeit und der Verstand des Hundes gleichermaßen gefordert und gefördert. An die Hundeführer/innen und an die Hunde werden hohe Anforderungen gestellt. Gebrauchshunderassen (Airedale-Terrier, Deutscher Schäferhund, Dobermann, Malinois, Riesenschnauzer, Rottweiler usw.) sind besonders für diesen Sportzweig tauglich. Aber auch andere Rassen und Mischlinge können in dieser Sparte trainieren, sofern sie über ein festes, ausgeglichenes Wesen sowie über den nötigen Körperbau verfügen.
Freudigkeit und Exaktheit bei der Arbeit sind die Qualitätsmerkmale einer guten Gebrauchshundeausbildung. Die fachlich kompetente Anleitung durch erfahrene und umfassend geschulte Übungsleiter und Helfer ist Grundbedingung für eine fundierte Ausbildung.
In jeder der drei Disziplinen muss der Hund zum Bestehen der Prüfung eine nach der internationalen Prüfungsordnung für Gebrauchshunde (IGP) geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Dabei gibt es drei verschiedene Prüfungsstufen: IGP 1, IGP 2 und IGP 3, wobei die Anforderungen in den Stufen stetig steigen.
Abt. A
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z. B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen.
Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (IGP 1 – 3, IFH1, IFH2 und IGP-FH). Die IFH1, IFH2 und IGP-FH sind spezielle Prüfungen, bei denen der Hund nur in der Fährtenarbeit vorgeführt wird. Bei diesen Prüfungen sind die Anforderungen deutlich höher. In der höchsten Stufe muss eine mindestens 1800 Schritt lange Fährte, die spitze Winkel, einen Bogen und auch zwei Fremdfährten als Verleitung enthält, frühestens nach 3 Stunden ausgearbeitet werden. Dabei muss der Hund sieben kleine Gegenstände des Fährtenlegers wiederfinden.
Abt. B
Die Unterordnung (Gehorsam) ist die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der Stufe IGP 1 bis IGP 3 immer anspruchsvoller.
Zu einer Gebrauchshundeprüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen auszuführen.
Nach der Prüfungsordnung gehören hierzu u. a. Übungen wie Freifolgen, Abrufen, Sich auf einmaliges Hörzeichen hinlegen, Bringen eines Gegenstandes sowie das Überwinden von Hürde und Schrägwand.
Abt. C
Bei der Ausbildung im Schutzdienst werden vorhandene Triebe des Hundes genutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren.
Seit seiner Entwicklung zum Haustier, dient der Hund, neben dem jagdlichen Einsatz, dem Menschen als Beschützer seiner Person und seines Besitzes. Sich für das Rudel einzusetzen, lernt der Welpe schon früh von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird diese ererbte Anlage genutzt und in ein sportliches System eingebunden. Entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind Voraussetzung, dass der Hund den geforderten Trieb und Mut, gepaart mit dem unabdingbaren Gehorsam, zeigen kann. Ein Hund, der nicht in der Hand des Hundeführers steht und dessen Anweisungen keine Folge leistet, kann die Gebrauchshundeprüfung genauso wenig bestehen, wie einer, der im Schutzärmel nicht zufasst. Viel Zeit und Mühe muss investiert werden, bis der Hund die in der Prüfungsordnung geforderten Übungen vom sauberen Revieren nach dem Helfer bis hin zur Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase zuverlässig ausführt.